Ein wundervoller Abschied für deinen Liebling
Wer kennt es nicht, es ist an der Zeit sein Liebling nun so langsam auf seine Reise ins Regenbogen Land zu begleiten.
Diese Erfahrung mussten auch wir schon öfters durchleben.
Es ist eine Furchtbare und schwere Entscheidung und jedes unserer Lieblinge soll doch ein würdevolle und gute Reise ins 🌈 haben.
Daher werden wir, die Hoppel-Werkstatt auch in dieser schwierigen Zeit für euch und euren Liebling da sein!
Unsere Gedenkenstafel wird ganz individuelle mit einem Bild von deinem Liebling gestaltet.
Die Farbe die du unten wählst gilt für dein Bild und für deinen Wunschtext.
Plexiglas, Standfuß und Lichterkette inklusive.
Größe ca. 22x17 cm
Bitte schicke uns nach deiner Bestellung eine E-Mail mit deiner Bestellnummer an: Hoppel-Werkstatt.de mit mindestes 3-4 Fotos von deinem Liebling!
Achte dabei bitte auf eine gute Bildqualität, gutes Lichtverhältnis und einem Neutralen Hintergrund.
wir werden uns dann aus deinen Ausgewählten Bildern eins heraussuchen, welches wir dann bearbeiten und dann Plotten.
Ins Kommentarfeld trägst du bitte deinen Wunschtext ein, damit wir dein Porträt dann gestalten können.
25,00 €
inkl. MwSt, zzgl. Versandkosten
Versandkostenfrei in folgende Länder: Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Die Trauersäckchen sind Stoffsärge für Kleintiere, liebevoll gestaltet und nachhaltig hergestellt. Dein Liebling wird in einem mit Schafswolle gefüllten Kissen gelegt. Das Trauersäckchen wird anschließend durch eine Kuppe abgedeckt und mit Knöpfen bestehend aus Naturholz am Kissen geschlossen.
Alle Materialien sind der Umwelt zur Liebe biologisch abbaubar.
Produktdetails
Größe 50x30cm
Bestattungsvorschriften
Ein einzelner Tierkörper bestimmter kleinerer Tierrassen wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder Zierfinken darf im Garten bestattet werden, wenn das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet liegt, das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist und das Trinkwasser nicht gefährdet wird. Auch darf das Grab nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Zudem muss der Tierkörper mit mindestens 50 cm Erde bedeckt werden. Es ist verboten, Tiere auf öffentlichen Grundstücken (z. B. Wiesen und Wälder) zu begraben. Eine Zuwiderhandlung kann saftige Geldstrafen nach sich ziehen.
45,00 €
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